AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fahrzeugabmeldung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Firma Conssmart, vertreten durch Mariam Alkak, Gerhard-Küchen Straße 14, 45141 Essen, Deutschland, nachfolgend als “Conssmart” bezeichnet, und dem Auftraggeber, nachfolgend als “Auftraggeber” bezeichnet, die über die Website onlineautoabmelden.com abgeschlossen werden.
2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs (Kfz) durch Conssmart im Auftrag des Auftraggebers.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Auftraggebers auf der Website zustande, nachdem der Auftraggeber die Verfügbarkeit des Services in der entsprechenden Stadt oder dem Bezirk überprüft hat. Die Bestellung erfolgt durch das Anklicken des Buttons ‘zahlungspflichtig bestellen’.
4. Leistungen von Conssmart
Conssmart verpflichtet sich, den Antrag auf Abmeldung des Kfz beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen. Dabei übernimmt Conssmart sämtliche erforderlichen Formalitäten und stellt die notwendigen Unterlagen für den Auftraggeber zusammen.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Conssmart die notwendigen Daten und Unterlagen für die Abmeldung des Kfz zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Informationen sind auf der Website von Conssmart abrufbar.
6. Vergütung
Für die erbrachten Leistungen erhält Conssmart eine Vergütung in Höhe von 19,70 Euro. Die Vergütung ist im Voraus zu zahlen.
7. Haftung
Conssmart haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags. Die Haftung von Conssmart ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8. Beendigung des Vertrags nach Dienstleistung
Die Dienstleistung von Conssmart endet automatisch nach erfolgreicher Durchführung der Fahrzeugabmeldung. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Essen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrags oder bei der späteren Änderung einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
11. Überprüfung der Verfügbarkeit des Services und Rückerstattung
11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss des Vertrags hier zu überprüfen, ob der Service der Fahrzeugabmeldung in seiner Stadt verfügbar ist. Die Verfügbarkeit kann auf der Website eingesehen werden oder durch direkte Anfrage (live Chat) an Conssmart erfragt werden.
11.2 Sollte der Service der Fahrzeugabmeldung in der Stadt des Auftraggebers derzeit nicht möglich sein, ist Conssmart nicht verpflichtet, das bereits gezahlte Entgelt zurückzuerstatten.
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Stand: 01.01.2024