Von OnlineAutoAbmelden Redaktion · Aktualisiert am 26.09.2026
Wer kW in PS umrechnen im Fahrzeugschein möchte, findet die entscheidende Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Fahrzeugschein. Maßgeblich ist meist das Feld P.2. Dort steht die Nennleistung des Fahrzeugs in Kilowatt. Mit einer einfachen Formel lässt sich daraus die im Alltag geläufige Leistung in Pferdestärken berechnen.
Kurz gesagt: Die Leistung steht im Fahrzeugschein im Feld P.2 in kW. Für die Umrechnung gilt: kW × 1,35962 = PS. Aus 100 kW werden damit rund 136 PS.
Wo steht die Motorleistung im Fahrzeugschein?
Die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die technischen Fahrzeugdaten in europaweit abgestimmten Feldern. Das frühere Dokument wird umgangssprachlich weiterhin als Fahrzeugschein bezeichnet.
Die Motorleistung finden Sie im Feld P.2. In vielen Dokumenten ist die Angabe mit P.4 kombiniert. Dann bedeutet P.2 die Nennleistung in kW und P.4 die zugehörige Nenndrehzahl in Umdrehungen pro Minute. Ein Eintrag wie „110/5500“ steht beispielsweise für 110 kW bei 5.500 U/min.
Die gesetzliche Bezeichnung lautet Nennleistung. Sie ist nicht mit dem Hubraum aus Feld P.1, der Höchstgeschwindigkeit aus Feld T oder dem Leistungsgewicht aus Feld Q bei Krafträdern zu verwechseln. Auch das zulässige Gesamtgewicht in Feld F.1 beschreibt eine andere Fahrzeugeigenschaft.
kW in PS umrechnen Fahrzeugschein: die richtige Formel
Kilowatt und Pferdestärken beschreiben beide eine Leistung, sind aber unterschiedliche Einheiten. In deutschen Fahrzeugangaben wird die Leistung amtlich in Kilowatt eingetragen. Im Verkauf, in technischen Datenblättern und im allgemeinen Sprachgebrauch wird dagegen häufig noch PS verwendet.
Für die Umrechnung von Kilowatt in Pferdestärken verwenden Sie diese Formel:
PS = kW × 1,35962
In der Praxis reicht meist eine Rundung auf eine ganze Zahl. Für die umgekehrte Rechnung gilt:
kW = PS ÷ 1,35962
Ein Kilowatt entspricht somit ungefähr 1,36 PS. Umgekehrt entsprechen 1 PS etwa 0,736 kW. Die Werte sind rechnerisch gleichwertig; die unterschiedliche Zahl entsteht nur durch die verwendete Einheit.
Beispiele aus dem Fahrzeugschein
- 50 kW entsprechen rund 68 PS.
- 55 kW entsprechen rund 75 PS.
- 75 kW entsprechen rund 102 PS.
- 100 kW entsprechen rund 136 PS.
- 110 kW entsprechen rund 150 PS.
- 150 kW entsprechen rund 204 PS.
Für eine schnelle Überschlagsrechnung können Sie den kW-Wert mit 1,36 multiplizieren. Bei offiziellen Angaben, technischen Gutachten oder Vertragsunterlagen sollte dagegen der genaue Wert verwendet und erst am Ende sinnvoll gerundet werden.
Was bedeutet Nennleistung in kW?
Die Nennleistung beschreibt die vom Hersteller beziehungsweise im Genehmigungsverfahren festgelegte maximale Motorleistung unter den dafür maßgeblichen Prüfbedingungen. Sie sagt nicht aus, dass der Motor bei jeder Fahrt oder in jedem Drehzahlbereich diese Leistung abgibt.
Ein Motor entwickelt seine Leistung abhängig von Drehzahl, Last, Fahrprogramm und Betriebsbedingungen. Deshalb kann sich das subjektive Fahrgefühl zweier Fahrzeuge mit ähnlicher kW- oder PS-Zahl deutlich unterscheiden. Gewicht, Getriebeübersetzung, Drehmoment, Aerodynamik und Antriebskonzept spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.
Bei Elektrofahrzeugen können zusätzlich unterschiedliche Angaben zur Dauerleistung und zur kurzfristig verfügbaren Spitzenleistung eine Rolle spielen. Für die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung ist jedoch das jeweils zugrunde liegende amtliche Datenfeld entscheidend. Eine frei zugängliche Herstellerangabe ersetzt den Wert in Feld P.2 nicht.
Welche weiteren Leistungsdaten stehen im Dokument?
Rund um die Leistungsangabe finden Sie weitere wichtige Fahrzeugdaten:
- P.1: Hubraum in Kubikzentimetern, soweit ein Hubraum vorhanden und für das Fahrzeug relevant ist.
- P.2: Nennleistung in Kilowatt.
- P.3: Kraftstoffart oder Energiequelle, zum Beispiel Benzin, Diesel, Flüssiggas oder elektrische Energie.
- P.4: Nenndrehzahl zur Nennleistung, sofern angegeben.
- Q: Leistungsgewicht in kW/kg, insbesondere bei Krafträdern.
- V.7: kombinierter CO₂-Wert in g/km, soweit für das Fahrzeug ausgewiesen.
Die Felder E, D.1, D.2 und D.3 helfen bei der eindeutigen Identifikation: E enthält die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, D.1 die Marke, D.2 Typ, Variante und Version sowie D.3 die Handelsbezeichnung. Die HSN und TSN finden sich in den Feldern 2.1 und 2.2. Für eine Abmeldung sind diese Angaben meist nicht der eigentliche Rechengegenstand, sie können das Fahrzeug aber eindeutig zuordnen.
Warum die kW-Angabe bei Verkauf und Abmeldung wichtig bleibt
Beim Verkauf wird die Motorleistung häufig in PS beworben, während die amtlichen Fahrzeugpapiere kW ausweisen. Wenn Sie ein Inserat, einen Kaufvertrag oder Versicherungsunterlagen prüfen, sollten Sie daher kontrollieren, ob die PS-Angabe plausibel aus dem Wert in Feld P.2 berechnet wurde.
Für die Außerbetriebsetzung beziehungsweise Abmeldung ist die Leistung normalerweise nicht das entscheidende Merkmal. Die Zulassungsbehörde benötigt jedoch die korrekten Fahrzeugdaten und kann Dokumente anhand ihrer Kennzeichen, Identifikations- und Druckstücknummern zuordnen. Bei einer internetbasierten Außerbetriebsetzung kommen je nach Voraussetzungen insbesondere die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplaketten hinzu.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen dem Zustand vor und nach der wirksamen Außerbetriebsetzung: Vorher ist das Fahrzeug zugelassen. Erst nach erfolgreicher Bearbeitung gilt es als außer Betrieb gesetzt. Die technische Leistung in Feld P.2 ändert sich durch die Abmeldung nicht; geändert wird der Zulassungsstatus.
Häufige Fehler bei der Umrechnung
Ein typischer Fehler ist, kW und PS gleichzusetzen. 100 kW sind nicht 100 PS, sondern rund 136 PS. Ebenfalls problematisch ist das Ablesen von P.4 als eigenständiger Leistungswert. Die Drehzahl in U/min ist keine zusätzliche PS-Angabe, sondern ergänzt die Nennleistung.
Achten Sie außerdem auf die Einheit und auf die Rundung. Eine Angabe von 81 kW entspricht ungefähr 110 PS, nicht exakt 110 PS. Für den Alltag ist diese Rundung ausreichend. Bei rechtlich oder technisch verbindlichen Angaben bleibt der unveränderte kW-Wert aus Feld P.2 die maßgebliche Referenz.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Leistung in kW im Fahrzeugschein?
Wie rechne ich 100 kW in PS um?
Wie viel kW sind 150 PS?
Was ist der Unterschied zwischen kW und PS?
Ändert sich die kW-Angabe durch die Abmeldung des Fahrzeugs?
Amtliche Quellen und Recherche
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Definition der Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Anlage 6 FZV – Zulassungsbescheinigung Teil I
- § 13 FZV – Zulassungsbescheinigung Teil I
- § 24 FZV – Internetbasierte Außerbetriebsetzung
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