Kurz gesagt: Wenn eine Online-Abmeldung nicht funktioniert, liegt das häufig an einem Sicherheitscode, einer Eingabe oder einer technischen Störung des zuständigen Systems. Für die reine Außerbetriebsetzung ist eine AusweisApp/eID bei korrekt erfassten Sicherheitscodes nicht erforderlich.
1. Sicherheitscode im Fahrzeugschein prüfen
Verwenden Sie den für die Außerbetriebsetzung vorgesehenen Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei schwer lesbaren Stellen nicht raten – ein falsches Zeichen kann den Vorgang stoppen.
2. Sicherheitscodes der Kennzeichen prüfen
Die Codes unter den Stempelplaketten müssen vollständig und lesbar sein. Bei Motorrad oder Anhänger kann die Anzahl der benötigten Kennzeichencodes abweichen.
3. FIN und Kennzeichen kontrollieren
Schon ein Zahlendreher in der Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder im Kennzeichen kann zu einer Ablehnung führen.
4. Technische Störung oder nicht verfügbarer Online-Weg
Behördenportale und angeschlossene Systeme können zeitweise nicht verfügbar sein. In bestimmten Zulassungsbezirken kann deshalb ein alternativer Einreichungsweg erforderlich sein. Eventuelle Zusatzkosten werden vor dem Abschluss angezeigt bzw. mit Ihnen abgestimmt.
5. Was wir für Sie übernehmen
Bei OnlineAutoAbmelden.com geben Sie die erforderlichen Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes ein. Wir prüfen den Auftrag und übernehmen die weitere Einreichung über die passende KBA-/Behördenanbindung. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die offizielle Abmeldebestätigung.
Weitere Sofortmaßnahmen bei einer i-Kfz-Störung
- Seite neu laden und den Vorgang in einem aktuellen Browser erneut öffnen.
- Kennzeichen, FIN und Sicherheitscodes Zeichen für Zeichen kontrollieren; bei unlesbaren Codes nicht raten.
- Bei einer offensichtlichen technischen Störung den Vorgang später erneut versuchen.
- Prüfen, ob die Fehlermeldung zur Abmeldung oder zu einem anderen Vorgang wie Anmeldung, Ummeldung oder Wiederzulassung gehört.
Eine Fehlermeldung bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Fahrzeugdaten falsch sind. Auch das zuständige Online-System kann zeitweise nicht erreichbar oder technisch eingeschränkt sein.
Wichtig: Abmeldung und Anmeldung nicht verwechseln
Die Anforderungen für eine Fahrzeuganmeldung oder Wiederzulassung unterscheiden sich von der Außerbetriebsetzung. Aussagen zu Ausweis, eID, Fahrzeugbrief oder eVB aus Zulassungsverfahren dürfen deshalb nicht pauschal auf die Abmeldung übertragen werden.
Quellen
- § 24 FZV – Antrag auf Außerbetriebsetzung
- § 33 FZV – Großkundenschnittstelle
- § 37 FZV – Antragstellung über die Großkundenschnittstelle

