Von OnlineAutoAbmelden Redaktion · Aktualisiert am 27.09.2026
Wer ein Fahrzeug abmelden, verkaufen oder online außer Betrieb setzen möchte, braucht bestimmte Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I. Der frühere Fahrzeugschein enthält viele technische Daten, Kennnummern und Hinweise. Fahrzeugschein Felder erklärt bedeutet deshalb vor allem: wissen, wo Kennzeichen, FIN, HSN/TSN, Erstzulassung, Sicherheitscode und technische Fahrzeugdaten stehen.
Kurz gesagt: Für die klassische Abmeldung sind vor allem die Zulassungsbescheinigung Teil I und die abgestempelten Kennzeichenschilder wichtig. Bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung werden stattdessen Kennzeichen und Sicherheitscodes erfasst. Die technischen Felder helfen dabei, das Fahrzeug eindeutig zuzuordnen.
Die wichtigsten Angaben auf einen Blick
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Dokument, das viele Menschen weiterhin Fahrzeugschein nennen. Das amtliche Kennzeichen steht im Feld A. Es verbindet das Fahrzeug mit dem aktuellen Zulassungsvorgang. Bei einem Saison-, Oldtimer- oder Elektrokennzeichen können zusätzliche Kennzeichnungen hinzukommen.
Das Datum der Erstzulassung steht in Feld B. Es beschreibt, wann das Fahrzeug erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen wurde. Davon zu unterscheiden ist Feld I: Dort steht das Datum der Zulassung, also der Zeitpunkt des aktuellen Zulassungsvorgangs. Bei einem Halterwechsel kann Feld I daher jünger sein als die Erstzulassung in Feld B.
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN, finden Sie in Feld E. Sie ist die individuelle Identifikationsnummer des Fahrzeugs und steht meist zusätzlich an der Karosserie oder hinter der Windschutzscheibe. Für eine eindeutige Zuordnung sollte die FIN vollständig und ohne Zahlendreher übernommen werden.
Marke, Typ und HSN/TSN richtig zuordnen
Die Felder D.1 bis D.3 beschreiben das Fahrzeugmodell. D.1 steht für die Marke, D.2 für Typ, Variante und Version. D.3 nennt die Handelsbezeichnung, also beispielsweise die Modellbezeichnung eines Pkw.
Die häufig gesuchten Schlüsselnummern stehen in den Feldern 2.1 und 2.2. Feld 2.1 enthält den Herstellerschlüssel, der meist als HSN bezeichnet wird. Feld 2.2 enthält den Code zu Typ, Variante oder Version und wird im Alltag häufig als TSN bezeichnet. Die TSN kann je nach Fahrzeug und Dokument mehrere Bestandteile enthalten. Für Versicherungs-, Ersatzteil- oder Zulassungsvorgänge sollte die Angabe deshalb genau so übernommen werden, wie sie im Dokument steht.
HSN und TSN sind nicht dasselbe wie die FIN. Die FIN identifiziert das einzelne Fahrzeug. HSN und TSN beschreiben dagegen Hersteller und Fahrzeugtyp beziehungsweise die entsprechende technische Zuordnung.
kW, PS, Hubraum und Kraftstoff finden
Die Motorleistung steht in Feld P.2. Sie wird amtlich in Kilowatt, also kW, angegeben. Die Nenndrehzahl gehört zu Feld P.4. Eine eigene PS-Angabe ist im Fahrzeugschein normalerweise nicht vorgesehen. Als Faustformel entsprechen 1 kW ungefähr 1,36 PS. Für verbindliche technische oder vertragliche Angaben ist jedoch der eingetragene kW-Wert maßgeblich.
Der Hubraum steht in Feld P.1 und wird in Kubikzentimetern angegeben. Ein Wert von 1.498 cm³ entspricht beispielsweise ungefähr 1,5 Litern Hubraum. Feld P.3 nennt die Kraftstoffart oder Energiequelle. Der zugehörige Code steht in Feld 10. Bei Elektro-, Hybrid- oder anderen Antriebsarten können die Angaben von klassischen Benzin- oder Dieselfahrzeugen abweichen.
Für die Einstufung des Fahrzeugs sind außerdem die Schadstoff- und Emissionsangaben wichtig. Feld V.9 nennt die für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse. Feld 14 bezeichnet die nationale Emissionsklasse, Feld 14.1 den dazugehörigen Code. Der kombinierte CO₂-Wert steht in Feld V.7, soweit dieser für das Fahrzeug angegeben ist.
Gewichte, Anhängelast und Sitzplätze verstehen
Feld F.1 bezeichnet die technisch zulässige Gesamtmasse. Das ist das höchstens zulässige Gewicht des beladenen Fahrzeugs. Feld F.2 beschreibt die im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse. Im deutschen Alltag sind beide Angaben häufig gleich oder sehr ähnlich, rechtlich und technisch sollten sie aber nicht verwechselt werden.
Die Masse des betriebsbereiten Fahrzeugs beziehungsweise die Leermasse steht in Feld G. Sie ist nicht automatisch das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs in jeder Situation. Zubehör, Flüssigkeiten, Gepäck und Personen können das aktuelle Gewicht verändern.
Die Anhängelasten stehen in O.1 und O.2. O.1 bezeichnet die technisch zulässige Anhängelast für gebremste Anhänger, O.2 die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger. Feld 13 nennt die zulässige Stützlast. Die maximalen Achslasten finden Sie in den Feldern 7 beziehungsweise 8, jeweils teilweise nach Achsen aufgeschlüsselt.
Feld S.1 nennt die Zahl der Sitzplätze einschließlich Fahrersitz. Stehplätze werden bei dafür geeigneten Fahrzeugen in S.2 angegeben. Länge, Breite und Höhe stehen in den Feldern 18, 19 und 20. Die Angaben beziehen sich auf die im Dokument festgelegten Fahrzeugmaße und sind nicht mit jeder möglichen Ausrüstungssituation gleichzusetzen.
Reifen, Farbe, HU und weitere Hinweise
Die zulässige Bereifung steht in Feld 15, genauer in den Feldern 15.1 bis 15.3 für die jeweiligen Achsen. Eingetragen ist eine vom Genehmigungsumfang erfasste Reifengröße. Ob weitere Kombinationen zulässig sind, kann sich aus der Typ- oder Einzelgenehmigung ergeben. Deshalb sollte bei abweichenden Felgen- oder Reifengrößen zusätzlich geprüft werden, ob eine Genehmigung oder Abnahme erforderlich ist.
Die Fahrzeugfarbe steht in Feld R. Die nächste Hauptuntersuchung ist im Feld X beziehungsweise auf dem entsprechenden HU-Hinweis angegeben. Feld K enthält die Nummer der EG-Typgenehmigung oder Allgemeinen Betriebserlaubnis. In Feld 22 können Bemerkungen, Auflagen oder Ausnahmen stehen. Diese Hinweise dürfen bei technischen Änderungen oder beim Verkauf nicht übersehen werden.
Welche Angaben sind für die Kfz-Abmeldung wichtig?
Beim Verfahren bei der Zulassungsbehörde sind nach der gesetzlichen Regel grundsätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I und die abgestempelten Kennzeichenschilder vorzulegen. Legt eine dritte Person alle erforderlichen Unterlagen vor, gilt sie für diesen Vorgang als bevollmächtigt. Eine schriftliche Vollmacht ist bei einer reinen Außerbetriebsetzung daher nicht pauschal immer erforderlich.
Bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung wird die Vorlage dieser Unterlagen durch die Erfassung und Verifizierung des Kennzeichens, der Sicherheitscodes der Stempelplaketten und des Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet sich auf dem Dokument und wird durch eine dafür vorgesehene Fläche geschützt. Wird der Code benötigt, muss die Fläche nach den Vorgaben des Verfahrens freigelegt werden.
Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung sieht die Fahrzeug-Zulassungsverordnung unter diesen Voraussetzungen keinen zusätzlichen Identitätsnachweis des Antragstellers vor. Bei der Online-Abmeldung von OnlineAutoAbmelden.com wird daher kein Ausweis verlangt. OnlineAutoAbmelden.com ist jedoch ein privater digitaler Dienstleister und keine Behörde. Der Ablauf über den Dienst ist deshalb vom direkten Behördenportal oder vom Schalterverfahren zu unterscheiden. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Angaben, die das aktuelle OAA-Formular abfragt.
Nach einer wirksamen Außerbetriebsetzung darf das Fahrzeug nicht mehr im bisherigen Zulassungsstatus im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Das Kennzeichen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für eine spätere Wiederzulassung reserviert werden. Wird die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren oder fehlt sie, ist eine unmittelbare Abmeldung nicht allgemein durch einen Abruf aus dem Zentralen Fahrzeugregister garantiert. Ob zunächst ein Ersatzdokument oder weitere Nachweise erforderlich sind, entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde im Einzelfall.
Teil I und Teil II nicht verwechseln
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der frühere Fahrzeugschein und enthält die laufenden Fahrzeug- und Zulassungsdaten. Die Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht im Wesentlichen dem früheren Fahrzeugbrief. Ihre Nummer kann in Feld 16 der Teil I vermerkt sein. Die Teil II ist kein gewöhnlicher Nachweis des Eigentums; aus einem einzelnen Dokument sollten daher keine umfassenden Eigentums-, Vertrags- oder Haftungsaussagen abgeleitet werden.
Für die Abmeldung genügt im normalen Behördenverfahren grundsätzlich die Teil I mit den Kennzeichenschildern. Für andere Vorgänge, etwa eine Wiederzulassung, können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Wer den Fahrzeugschein richtig liest, findet die für den jeweiligen Vorgang relevanten Angaben schneller und vermeidet Übertragungsfehler bei FIN, HSN/TSN, Kennzeichen oder Sicherheitscode.
Häufige Fragen
Wo steht die FIN im Fahrzeugschein?
Wo finde ich HSN und TSN in der Zulassungsbescheinigung Teil I?
In welchem Feld stehen kW, PS und Hubraum?
Welche Angaben brauche ich für die Kfz-Abmeldung?
Kann ich ein Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung Teil I direkt abmelden?
Amtliche Quellen und Recherche
- Anlage 6 FZV – Zulassungsbescheinigung Teil I und Definition der Felder
- Anlage 12 FZV – Fahrzeugspezifische Angaben, HSN und TSN
- § 16 FZV – Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung
- FZV – §§ 21, 24 und 25 zur internetbasierten Außerbetriebsetzung
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