Von OnlineAutoAbmelden Redaktion · Aktualisiert am 29.09.2026
Wer nach „DataMatrix-Code am Kennzeichen: wofür?“ sucht, meint meist den kleinen 2D-Code auf der Stempelplakette. Dieser Code dient der technischen Kennzeichnung und maschinellen Erfassung der Plakette. Für die Online-Abmeldung ist er jedoch nicht einfach mit dem freizulegenden Sicherheitscode gleichzusetzen.
Kurz gesagt: Der sichtbare DataMatrix-Code auf der Stempelplakette gehört regelmäßig zur Druckstücknummer der Plakette. Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung wird dagegen der Sicherheitscode der Stempelplakette benötigt. Dieser wird erst durch das Freilegen der verdeckenden Schicht sichtbar und kann zusätzlich als eigener DataMatrix-Code dargestellt sein.
DataMatrix-Code am Kennzeichen: Wofür steht er?
Technisch sitzt der Code nicht auf dem Metall des Kennzeichens, sondern auf der Stempelplakette beziehungsweise dem Plakettenträger. Die Stempelplakette enthält unter anderem das Landeswappen, die Bezeichnung der Zulassungsbehörde und eine Druckstücknummer. Diese Druckstücknummer wird unmittelbar lesbar und zusätzlich maschinenlesbar dargestellt. Für die maschinenlesbare Darstellung sieht die Fahrzeug-Zulassungsverordnung einen DataMatrix-Code vor.
Die Druckstücknummer ist eine Kennzeichnung der Plakette. Sie kann von technischen Systemen erfasst werden und gehört zu den Sicherheits- und Identifikationsmerkmalen der Stempelplakette. Sie ist aber nicht der dreistellige Sicherheitscode, der bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung eingegeben und verifiziert wird.
Warum viele Menschen von einem QR-Code sprechen
Im Alltag wird ein kleiner quadratischer 2D-Code häufig allgemein als QR-Code oder Scan-Code bezeichnet. Fachlich handelt es sich bei den auf den Stempelplaketten vorgesehenen maschinenlesbaren Darstellungen um DataMatrix-Codes. Die Begriffe werden bei der Suche oft vermischt, obwohl QR-Code und DataMatrix-Code unterschiedliche technische Codearten sind.
Für die praktische Abmeldung ist deshalb entscheidend, nicht nur nach einem „QR-Code“ zu suchen. Maßgeblich ist die Funktion des jeweiligen Merkmals: Ist der Code bereits offen auf der Plakette zu sehen, handelt es sich häufig um die maschinenlesbare Darstellung der Druckstücknummer. Der Sicherheitscode für die Online-Abmeldung liegt dagegen unter einer verdeckenden Schicht und muss im unmittelbaren Zusammenhang mit dem internetbasierten Verfahren freigelegt werden.
Druckstücknummer und Sicherheitscode sicher unterscheiden
Auf einer Stempelplakette können mehrere Angaben und Sicherheitsmerkmale zusammenkommen. Dadurch entstehen typische Verwechslungen:
- Druckstücknummer: Sie identifiziert die Stempelplakette und wird als Klartext sowie maschinenlesbar als DataMatrix-Code dargestellt.
- Sicherheitscode der Stempelplakette: Er besteht aus drei Zeichen, wird durch Freilegen sichtbar und ist ebenfalls zusätzlich maschinenlesbar darstellbar.
- Kennzeichen: Die Buchstaben und Zahlen des amtlichen Kennzeichens werden separat erfasst.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I: Dieser befindet sich nicht auf dem Kennzeichen, sondern auf der Zulassungsbescheinigung Teil I unter einer eigenen Freilegungsmarkierung.
Der sichtbare DataMatrix-Code darf daher nicht pauschal als „der Abmeldecode“ bezeichnet werden. Insbesondere darf er nicht mit dem Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I verwechselt werden. Für die normale internetbasierte Außerbetriebsetzung stehen Kennzeichen, Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I im Mittelpunkt.
Welcher Code wird für die i-Kfz-Abmeldung benötigt?
Das behördliche Verfahren nach der FZV ersetzt bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung die Vorlage von Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichenschildern durch die elektronische Erfassung und Verifizierung bestimmter Daten. Dazu gehören das Kennzeichen, die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Der Sicherheitscode der Stempelplakette wird sichtbar, wenn die dafür vorgesehene verdeckende Schicht entfernt wird. Nach dem Freilegen ist der Code als Klartext lesbar. Zusätzlich kann derselbe Sicherheitscode maschinenlesbar als DataMatrix-Code dargestellt sein. Unterstützt das eingesetzte System das Scannen und sind die Klartextzeichen schlecht lesbar, kann diese Darstellung zur Erfassung desselben Sicherheitscodes genutzt werden.
Wichtig ist die Abgrenzung: Der DataMatrix-Code ist kein unabhängiger Ersatzcode, der anstelle des Sicherheitscodes beliebig verwendet werden kann. Er enthält beziehungsweise repräsentiert bei entsprechender Ausgestaltung denselben Sicherheitscode in maschinenlesbarer Form. Er macht das Freilegen des Sicherheitscodes nicht entbehrlich.
Was bedeutet das für die normale Online-Abmeldung?
Gesetzlich ist bei der normalen internetbasierten Außerbetriebsetzung keine allgemeine Identifizierung des Antragstellers erforderlich, wenn die vorgesehenen Sicherheitscodes erfasst werden. Das ist von anderen Zulassungsvorgängen wie Anmeldung, Ummeldung oder Wiederzulassung zu unterscheiden.
Für die normale Abmeldung sind deshalb Personalausweis, Reisepass, eID, AusweisApp, Ausweis-PIN oder Foto-Ident nicht als allgemeine Identifizierung vorauszusetzen. Ebenso sind eVB-Nummer, eine gültige Hauptuntersuchung oder die Zulassungsbescheinigung Teil II keine allgemeinen Voraussetzungen der normalen Abmeldung. Die Zulassungsbescheinigung Teil II kann in besonderen Verfahren, etwa im Zusammenhang mit einem Verwertungsnachweis, eine Rolle spielen.
Typische Lesefehler beim DataMatrix-Code
Bei der manuellen Eingabe werden Zeichen leicht verwechselt. Das gilt insbesondere für ähnliche Buchstaben und Zahlen. Der Sicherheitscode der Stempelplakette verwendet bestimmte Zeichen nicht, darunter I, i, l, O und o. Trotzdem sollte der Code genau so übernommen werden, wie er nach dem Freilegen als Klartext erscheint.
Ein weiterer Fehler besteht darin, die Druckstücknummer vom sichtbaren DataMatrix-Code abzulesen und als Sicherheitscode einzugeben. Hilfreich ist die Frage: Befindet sich die Angabe auf einer noch verdeckten Fläche oder war sie schon vor der Vorbereitung der Online-Abmeldung offen sichtbar? Ein bereits sichtbarer Code auf der Plakette ist nicht automatisch der benötigte Sicherheitscode.
Behördenverfahren und OAA-Service auseinanderhalten
Die gesetzlichen Voraussetzungen ergeben sich aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Das direkte Behördenportal beziehungsweise die zuständige Zulassungsbehörde prüft die übermittelten Angaben und entscheidet über die Außerbetriebsetzung nach dem vorgesehenen Verfahren.
OnlineAutoAbmelden.com ist dagegen ein privater digitaler Dienstleister und keine Behörde. Im OAA-Serviceablauf werden die für die Abmeldung erforderlichen Angaben und Sicherheitscodes über den Dienst erfasst und an den vorgesehenen Verfahrensweg übermittelt. Welche Eingabefelder angezeigt werden, richtet sich nach der aktuellen OAA-Konfiguration. Die behördliche Entscheidung über die Wirksamkeit der Außerbetriebsetzung bleibt davon zu unterscheiden.
Wer den DataMatrix-Code am Kennzeichen richtig einordnet, vermeidet den häufigsten Fehler: den sichtbaren Code der Druckstücknummer mit dem erst freizulegenden Sicherheitscode für die i-Kfz-Abmeldung zu verwechseln.
Häufige Fragen
Ist der DataMatrix-Code auf dem Kennzeichen der Sicherheitscode für die Online-Abmeldung?
Wo befindet sich der Sicherheitscode für die i-Kfz-Abmeldung?
Kann ich den DataMatrix-Code statt des Klartext-Sicherheitscodes scannen?
Was wird bei der normalen Online-Abmeldung tatsächlich erfasst?
Warum funktioniert die Eingabe des sichtbaren Codes auf der Stempelplakette nicht?
Amtliche Quellen und Recherche
- Anlage 5 FZV – Technische Anforderungen an Stempelplaketten und DataMatrix-Codes
- § 21 FZV – Sicherheitscodes
- § 16 FZV – Außerbetriebsetzung und erforderliche Unterlagen
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