Kennzeichen im Fahrzeugschein: Wo steht die amtliche Nummer?

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Wer das Kennzeichen im Fahrzeugschein sucht, findet die amtliche Nummer normalerweise schnell: In der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I steht sie im Feld A. Der Fahrzeugschein ist die umgangssprachliche Bezeichnung für dieses Dokument. Die Kennzeichenangabe steht auf der Vorderseite und ist von mehreren technischen Fahrzeugdaten getrennt.

Kurz gesagt: Die amtliche Kennzeichenangabe finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld A. Nicht zu verwechseln ist sie mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer, der Druckstücknummer oder einem Sicherheitscode.

Kennzeichen im Fahrzeugschein: Feld A finden

Schauen Sie auf die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I. Im oberen Bereich befindet sich das mit A bezeichnete Feld. Dort ist das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen, zum Beispiel eine Kombination aus Ortskürzel, Erkennungsnummer und gegebenenfalls weiteren Kennzeichenbestandteilen.

Die Angabe im Feld A entspricht grundsätzlich dem Kennzeichen, das am Fahrzeug angebracht ist. Vergleichen Sie die Eintragung daher bei Bedarf direkt mit dem vorderen oder hinteren Kennzeichenschild. Schreibweise, Buchstaben und Ziffern müssen übereinstimmen. Bindestriche oder Abstände können je nach Darstellung unterschiedlich wirken und ändern nicht die eigentliche Kennzeichenkombination.

Welche Angaben nicht das Kennzeichen sind

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen viele Nummern, die leicht verwechselt werden können. Für die Abmeldung ist deshalb eine klare Zuordnung wichtig:

  • Feld A: amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs.
  • Feld E: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN oder umgangssprachlich Fahrgestellnummer.
  • Feld I: Datum der Zulassung, nicht die Kennzeichenangabe.
  • Feld B: Datum der Erstzulassung.
  • Druckstücknummer: Nummer des Dokuments, nicht das amtliche Kennzeichen.
  • Sicherheitscode: separates Sicherheitsmerkmal für bestimmte internetbasierte Zulassungsvorgänge.

Besonders häufig wird das Kennzeichen mit der FIN verwechselt. Die FIN ist eine längere individuelle Fahrzeugnummer und steht im Feld E. Sie bleibt dem Fahrzeug zugeordnet, während sich ein Kennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen ändern oder nach einer Außerbetriebsetzung für eine spätere Wiederzulassung reserviert werden kann.

Warum Feld A bei der Abmeldung wichtig ist

Bei einer normalen Außerbetriebsetzung muss das Fahrzeug eindeutig identifiziert werden. Im direkten Behördenverfahren gehören dazu unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil I und die abgestempelten Kennzeichenschilder. Die gesetzliche Grundlage unterscheidet dabei zwischen der klassischen Vorlage der Unterlagen und dem internetbasierten Verfahren.

Bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung werden das Kennzeichen sowie die erforderlichen Sicherheitscodes erfasst und verifiziert. Die Kennzeichenangabe wird also nicht durch die FIN oder durch die Dokumentennummer ersetzt. Für die Eingabe sollten Sie die Nummer aus Feld A ablesen und sorgfältig mit dem Kennzeichenschild vergleichen.

OAA-Service und direktes Behördenverfahren unterscheiden

OnlineAutoAbmelden.com ist ein privater digitaler Dienstleister und keine Zulassungsbehörde. Beim OAA-Service wird die Kennzeichenangabe aus der Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise vom Kennzeichenschild benötigt, damit der Abmeldevorgang dem richtigen Fahrzeug zugeordnet werden kann. Die konkreten Eingabefelder und zusätzlichen Servicevoraussetzungen ergeben sich aus dem jeweiligen OAA-Formular.

Für die normale OAA-Abmeldung wird vom Kunden kein Ausweis verlangt. Das ist von anderen Zulassungsvorgängen wie Anmeldung, Ummeldung oder Wiederzulassung zu unterscheiden. Im internetbasierten Behördenverfahren sieht die Fahrzeug-Zulassungsverordnung bei Erfassung der erforderlichen Sicherheitscodes grundsätzlich den Verzicht auf die Identifizierung des Antragstellers vor.

Kennzeichen, Sicherheitscode und DataMatrix-Code richtig unterscheiden

Das amtliche Kennzeichen steht im Feld A des Fahrzeugscheins. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet sich dagegen auf einem gesondert gekennzeichneten Bereich des Dokuments und wird für internetbasierte Verfahren freigelegt. Er ist nicht identisch mit der Kennzeichenangabe.

Auch auf den Stempelplaketten der Kennzeichenschilder können Sicherheitsmerkmale vorhanden sein. Nach der Freilegung wird der dreistellige Sicherheitscode als Klartext und zusätzlich maschinenlesbar als DataMatrix-Code dargestellt. Umgangssprachlich wird dieser 2D-Code manchmal als QR-Code oder Scan-Code bezeichnet. Gemeint ist dabei dieselbe Sicherheitscode-Information in maschinenlesbarer Form, nicht ein unabhängiger Ersatzcode.

Davon zu unterscheiden ist der DataMatrix-Code der Druckstücknummer einer Stempelplakette. Wer einen Online-Abmeldevorgang vorbereitet, sollte deshalb nicht irgendeinen sichtbaren Code fotografieren oder ablesen, sondern genau prüfen, ob das Formular nach dem Kennzeichen, dem Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I oder dem Sicherheitscode einer Stempelplakette fragt.

Typische Lesefehler bei der Kennzeichenangabe

Bei der Übertragung aus dem Fahrzeugschein entstehen häufig einfache Eingabefehler. Achten Sie besonders auf ähnliche Zeichen wie O und 0, I und 1 oder B und 8. Entscheidend ist die Kombination im Feld A und der Abgleich mit dem Kennzeichenschild.

Verwechseln Sie außerdem nicht das Ortskürzel mit dem vollständigen Kennzeichen. Für die Fahrzeugzuordnung wird in der Regel die gesamte Kombination benötigt. Ein einzelner Buchstabe oder nur der Zulassungsbezirk reicht nicht aus.

Bei einem Wechselkennzeichen gelten besondere Zuordnungen zwischen dem fahrzeugbezogenen Teil und dem gemeinsamen Kennzeichenteil. In solchen Fällen sollten die Angaben genau so übernommen werden, wie sie im jeweiligen Verfahren abgefragt werden. Bei Unsicherheiten entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde über das behördliche Verfahren; der OAA-Service kann nur die im jeweiligen Auftrag vorgesehenen Daten verarbeiten.

Was gilt bei einem alten Fahrzeugschein?

Viele Fahrzeuge haben noch ältere Dokumente oder Unterlagen aus früheren Zulassungszeiträumen. Die Bezeichnungen und das Layout können von der heutigen Zulassungsbescheinigung Teil I abweichen. Maßgeblich ist dann die dort ausdrücklich als amtliches Kennzeichen bezeichnete Eintragung beziehungsweise die Nummer, die auf dem zugehörigen Kennzeichenschild angebracht ist.

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt, beschädigt oder nicht lesbar ist, sollte nicht automatisch von einer direkten Abmeldung ausgegangen werden. Ob eine unmittelbare Außerbetriebsetzung möglich ist oder zunächst ein Ersatzdokument beziehungsweise weitere Nachweise erforderlich sind, entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wo steht das Kennzeichen im Fahrzeugschein?

In der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I steht das amtliche Kennzeichen auf der Vorderseite im Feld A. Es befindet sich im oberen Bereich des Dokuments.

Ist das Kennzeichen dasselbe wie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer?

Nein. Das Kennzeichen steht im Feld A. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN, steht im Feld E und ist eine individuelle Nummer des Fahrzeugs.

Brauche ich für die Abmeldung die Nummer aus Feld A?

Für die eindeutige Zuordnung des Fahrzeugs wird die vollständige Kennzeichenangabe benötigt. Im direkten Behördenverfahren werden zusätzlich die gesetzlich vorgesehenen Unterlagen oder im internetbasierten Verfahren die erforderlichen Daten und Sicherheitscodes erfasst.

Ist der DataMatrix-Code auf der Stempelplakette das Kennzeichen?

Nein. Der DataMatrix-Code gehört zu einem Sicherheitsmerkmal. Nach der Freilegung stellt er denselben Sicherheitscode maschinenlesbar dar wie die daneben oder darüber angegebene Klartextfolge. Er ist nicht das amtliche Kennzeichen und kein unabhängiger Ersatzcode.

Was tun, wenn das Kennzeichen im Fahrzeugschein nicht lesbar ist?

Vergleichen Sie die Eintragung zunächst mit dem Kennzeichenschild. Ist auch das Dokument beschädigt, fehlt es oder bleibt die Zuordnung unklar, entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde, ob eine Abmeldung direkt möglich ist oder zunächst ein Ersatzdokument beziehungsweise weitere Nachweise erforderlich sind.

Amtliche Quellen und Recherche

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