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Kurz gesagt: Die reguläre internetbasierte Außerbetriebsetzung benötigt die vorgesehenen Sicherheitscodes. Fehlt ein erforderlicher Code oder ist er unleserlich, sollte er nicht geraten oder durch das Scannen eines DataMatrix-Codes ersetzt werden.
Welche Codes werden benötigt?
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Sicherheitscodes der vorhandenen Stempelplaketten.
Code fehlt oder ist beschädigt
Kontaktieren Sie unseren Support oder die zuständige Zulassungsbehörde, damit der konkrete Fall geprüft werden kann. Ein DataMatrix-Code ist kein automatischer Ersatz für einen fehlenden Sicherheitscode.
Amtliche Grundlage
Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist insbesondere § 24 FZV maßgeblich. Danach stehen Kennzeichen und die erforderlichen Sicherheitscodes im Mittelpunkt; bei Erfassung der vorgesehenen Sicherheitscodes wird auf die Identifizierung des Antragstellers verzichtet.

