Von OnlineAutoAbmelden Redaktion · Aktualisiert am 26.09.2026
Wer nach „Dokumentennummer Fahrzeugschein wo finden“ sucht, meint meist die Nummer auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, die früher Fahrzeugschein hieß. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Druckstücknummer des Dokuments und dem Sicherheitscode. Beide Angaben stehen auf der Vorderseite, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen. Für die digitale Außerbetriebsetzung ist in erster Linie der Sicherheitscode relevant – nicht jede Nummer, die auf dem Fahrzeugschein aufgedruckt ist.
Kurz gesagt: Die Dokumentennummer wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I als Druckstücknummer bezeichnet. Sie steht im unteren Bereich der Vorderseite in Klarschrift und als maschinenlesbarer Code. Bei der gesetzlichen i-Kfz-Abmeldung werden jedoch grundsätzlich das Kennzeichen sowie die Sicherheitscodes der Kennzeichenplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I erfasst und verifiziert.
Welche Nummer ist mit der Dokumentennummer gemeint?
Auf dem heutigen Fahrzeugschein lautet die amtliche Bezeichnung in der Regel Druckstücknummer der Zulassungsbescheinigung Teil I. Umgangssprachlich oder in digitalen Eingabemasken kann sie auch als Dokumentennummer, Dokumentnummer oder Nummer des Fahrzeugscheins bezeichnet werden.
Die Druckstücknummer identifiziert das ausgegebene Dokument. Sie ist nicht mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer, der Fahrgestellnummer oder der Zulassungsbescheinigungsnummer Teil II gleichzusetzen. Auch die Fahrzeugdatenfelder helfen bei der Unterscheidung: Die FIN steht im Feld E, das amtliche Kennzeichen im Feld A und die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II im Feld 16.
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung sieht vor, dass die Druckstücknummer sowohl unmittelbar lesbar als auch maschinenlesbar dargestellt wird. Deshalb finden Sie sie üblicherweise als Zahlen- oder Zeichenfolge in Klarschrift und zusätzlich als 2D-Code beziehungsweise Barcode.
Dokumentennummer Fahrzeugschein wo finden?
Schauen Sie auf die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Druckstücknummer befindet sich im unteren Bereich des Dokuments, in der Nähe des Bereichs mit dem verdeckten Sicherheitscode. Auf Musterdokumenten ist sie als Klarschrift und als maschinenlesbarer Code dargestellt.
Das Layout kann je nach Ausgabe und zuständiger Zulassungsbehörde leicht unterschiedlich wirken. Entscheidend ist daher nicht eine bestimmte Position auf den Millimeter genau, sondern die Kennzeichnung als Druckstücknummer beziehungsweise die Kombination aus lesbarer Nummer und Code. Verwechseln Sie sie nicht mit den großen Fahrzeugdatenfeldern in der Mitte des Dokuments.
Bei älteren Dokumenten oder beschädigten Papieren kann die Darstellung abweichen. Wenn die Nummer nicht lesbar ist, sollte sie nicht geraten oder aus anderen Fahrzeugdaten abgeleitet werden. Eine Zulassungsbehörde kann im Einzelfall klären, welche Unterlagen oder Nachweise für den jeweiligen Vorgang erforderlich sind.
Unterschied zwischen Dokumentennummer und Sicherheitscode
Die Druckstücknummer
Die Druckstücknummer gehört zum ausgestellten Dokument. Sie dient vor allem der eindeutigen Zuordnung und maschinellen Verarbeitung der Zulassungsbescheinigung Teil I. Sie ist sichtbar aufgedruckt und wird nicht durch das Freilegen der Sicherheitsmarkierung sichtbar.
Der Sicherheitscode
Der Sicherheitscode befindet sich unter einer dafür vorgesehenen, verdeckenden Markierung. Er muss im Zusammenhang mit einem internetbasierten Zulassungsvorgang freigelegt werden. Bei einer i-Kfz-Abmeldung weist der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I den Besitz des Dokuments nach. Zusätzlich werden die Sicherheitscodes der Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern benötigt.
Nach dem Freilegen wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis sichtbar, dass das Dokument nicht mehr gültig ist. Der Sicherheitscode ist daher kein Ersatz für die Druckstücknummer und darf nicht mit dieser verwechselt werden. Ebenso handelt es sich beim Sicherheitscode nicht um die FIN und nicht um die siebenstellige oder anders dargestellte Dokumentennummer.
Welche Angaben verlangt die i-Kfz-Abmeldung?
Gesetzliche Regel: Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung ersetzt die Erfassung und Verifizierung des Kennzeichens sowie der Sicherheitscodes die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichenschilder. Die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I sind deshalb die zentralen Angaben des gesetzlichen Onlineverfahrens.
Die Identifizierung des Antragstellers kann bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung entfallen, wenn die gesetzlich vorgesehenen Sicherheitscodes erfasst werden. Daraus folgt aber nicht, dass jedes private Onlineangebot ohne weitere Eingaben auskommt. Behördenportale können zusätzliche Daten abfragen, um den Antrag technisch zu prüfen oder einem Fahrzeug zuzuordnen.
Behördliches Portal oder Schalter: Bei einer Abmeldung vor Ort werden nach der allgemeinen Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I und die abgestempelten Kennzeichenschilder vorgelegt. Bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung werden diese Unterlagen durch die genannten digitalen Sicherheitsmerkmale ersetzt.
OAA-Serviceablauf: OnlineAutoAbmelden.com ist ein privater digitaler Dienstleister und keine Zulassungsbehörde. Ob die Druckstücknummer im jeweiligen OAA-Formular zusätzlich abgefragt wird, richtet sich ausschließlich nach dem aktuellen OAA-Serviceablauf und den dort angezeigten Eingabefeldern. Eine solche Serviceabfrage ist nicht automatisch eine zusätzliche gesetzliche Voraussetzung der i-Kfz-Abmeldung.
Typische Eingabefehler bei der Dokumentennummer
- Druckstücknummer und Sicherheitscode vertauscht: Der Sicherheitscode liegt unter der Abdeckung, die Druckstücknummer ist sichtbar aufgedruckt.
- FIN eingetragen: Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E besteht aus einer deutlich längeren Zeichenfolge und identifiziert das Fahrzeug, nicht das Dokument.
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II verwendet: Diese Angabe steht in Feld 16 und gehört zum Fahrzeugbrief, nicht zum Fahrzeugschein.
- Zeichen falsch gelesen: Bei alphanumerischen Codes können Buchstaben und Ziffern leicht verwechselt werden. Übertragen Sie die Angabe exakt und achten Sie auf Leerzeichen, Bindestriche oder Sonderzeichen, sofern das Formular diese vorsieht.
- Sicherheitsmarkierung zu früh beschädigt: Sicherheitscodes sollten erst unmittelbar im Zusammenhang mit dem vorgesehenen digitalen Zulassungsvorgang freigelegt werden. Eine beschädigte Markierung kann das Dokument ungültig machen.
Was gilt nach einer erfolgreichen Abmeldung?
Vor einer wirksamen Außerbetriebsetzung bleibt das Fahrzeug zugelassen. Erst wenn das zuständige Portal die Voraussetzungen geprüft und die Außerbetriebsetzung nach dem maßgeblichen Verfahren bekannt gegeben beziehungsweise umgesetzt hat, ändert sich der Zulassungsstatus. Eine bloße Eingabe der Dokumentennummer oder das Freilegen einzelner Codes ist deshalb nicht allein mit einer erfolgreichen Abmeldung gleichzusetzen.
Auch bei Steuer und Versicherung sollte zwischen dem Antrag und der tatsächlich wirksamen Außerbetriebsetzung unterschieden werden. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung der zuständigen Zulassungsbehörde. Bei Problemen mit dem Sicherheitscode, einem unlesbaren Dokument oder fehlenden Kennzeichen sollte die zuständige Zulassungsbehörde den Einzelfall prüfen.
Häufige Fragen
Wo steht die Dokumentennummer auf dem Fahrzeugschein?
Ist die Dokumentennummer dasselbe wie der Sicherheitscode?
Brauche ich die Dokumentennummer für die i-Kfz-Abmeldung?
Wo finde ich den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I?
Was mache ich, wenn die Dokumentennummer nicht lesbar ist?
Amtliche Quellen und Recherche
- Anlage 6 FZV – Zulassungsbescheinigung Teil I, Druckstücknummer und Sicherheitscode
- BMV – Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert i-Kfz
- Bundesportal – Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
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