Fahrzeugbrief-Nummer finden: Wo steht die Dokumentennummer?

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Wer nach der Fahrzeugbrief-Nummer sucht, meint heute in der Regel die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II). Der frühere Fahrzeugbrief wurde 2005 durch die ZB II ersetzt. Die gesuchte Nummer ist nicht die FIN und auch nicht der verdeckte Sicherheitscode.

Kurz gesagt: Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II finden Sie auf dem Fahrzeugbrief im oberen beziehungsweise mittleren Dokumentbereich bei der Bezeichnung „Nummer der Zulassungsbescheinigung“. Dieselbe Nummer ist außerdem in Feld 16 der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Für eine normale internetbasierte Abmeldung ist die ZB II jedoch nicht allgemein erforderlich.

Wo steht die Fahrzeugbrief-Nummer?

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II steht die Dokumentnummer als eigene Angabe im Dokument. Suchen Sie nach der Bezeichnung „Nummer der Zulassungsbescheinigung“. Sie befindet sich im oberen bis mittleren Bereich der ZB II in der Nähe der amtlichen Angaben und der Sicherheitsmarkierung.

Falls Sie den Fahrzeugbrief gerade nicht zur Hand haben, hilft häufig die Zulassungsbescheinigung Teil I weiter: Dort steht in Feld 16 die Nummer der zugehörigen Zulassungsbescheinigung Teil II. Die amtliche Gestaltung der ZB I weist Feld 16 ausdrücklich als „Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II“ aus.

Welche Nummer ist gemeint?

Auf Fahrzeugpapieren stehen mehrere Nummern nebeneinander. Deshalb werden Fahrzeugbriefnummer, FIN, Sicherheitscode und andere Kennungen häufig verwechselt.

  • Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II: die eigentliche Fahrzeugbrief- beziehungsweise Dokumentnummer.
  • FIN in Feld E: die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Sie identifiziert das Fahrzeug, nicht den Fahrzeugbrief.
  • Sicherheitscode der ZB II: ein verdeckter Code für bestimmte internetbasierte Zulassungsverfahren. Er ist nicht die Fahrzeugbriefnummer.
  • Amtliches Kennzeichen in Feld A: identifiziert die aktuelle Zulassung, nicht das Dokument.

Ist die Nummer auf Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein identisch?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I verweist in Feld 16 auf die Nummer der zugehörigen Zulassungsbescheinigung Teil II. Dadurch lässt sich die Fahrzeugbriefnummer häufig auch am Fahrzeugschein ablesen, ohne die ZB II extra herauszusuchen.

Wichtig: Das ist etwas anderes als die Dokumentennummer beziehungsweise Druckstücknummer der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese gehört zum Fahrzeugschein selbst und darf nicht mit Feld 16 verwechselt werden.

Fahrzeugbriefnummer und Sicherheitscode: Was ist der Unterschied?

Seit den neueren i-Kfz-Dokumenten besitzt die Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich einen verdeckten Sicherheitscode. Nach § 14 FZV wird dieser durch eine Sicherheitsmarkierung geschützt. Er darf nur im Zusammenhang mit einem internetbasierten Zulassungsverfahren freigelegt werden.

Die Fahrzeugbriefnummer bleibt dagegen als Dokumentangabe lesbar. Der Sicherheitscode ist ein separates Sicherheitsmerkmal und wird nur bei den Vorgängen benötigt, bei denen das jeweilige i-Kfz-Verfahren die ZB II einbezieht.

Brauche ich den Fahrzeugbrief für die Online-Abmeldung?

Für die normale internetbasierte Außerbetriebsetzung grundsätzlich nein. § 24 FZV nennt für die reguläre Online-Abmeldung die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Sicherheitscodes der Stempelplaketten. Auch das Bundesverkehrsministerium weist für die Abmeldung darauf hin, dass keine Identifizierung erforderlich ist und die ZB I sowie die Sicherheitscodes der Kennzeichen maßgeblich sind.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise ihr Sicherheitscode spielt dagegen bei anderen i-Kfz-Vorgängen eine Rolle, zum Beispiel je nach Fall bei Erstzulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung.

Für die normale Abmeldung über OnlineAutoAbmelden.com wird der Fahrzeugbrief daher nicht als allgemeine Pflichtunterlage verlangt. Unser Angebot ist ein privater digitaler Dienstleister und kein Behördenportal. Für die normale OAA-Abmeldung sind insbesondere die für den konkreten Auftrag abgefragten Daten, die Zulassungsbescheinigung Teil I und die benötigten Sicherheitscodes relevant. Ein Personalausweis, eID, AusweisApp oder eine Ausweis-PIN wird für die normale OAA-Abmeldung nicht verlangt.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, können Sie den Auftrag direkt über unseren Online-Service zur Fahrzeugabmeldung starten.

Wann wird die ZB II bei i-Kfz benötigt?

Die ZB II wird insbesondere dann relevant, wenn das Verfahren einen Nachweis über den Besitz des Fahrzeugbriefs beziehungsweise dessen Sicherheitscode verlangt. Das betrifft nicht jeden i-Kfz-Vorgang gleich. Nach den Informationen des Bundesverkehrsministeriums sind Fahrzeugpapiere mit ZB-II-Sicherheitscode vor allem für Zulassungsprozesse wie Neuzulassung, Wiederzulassung und bestimmte Umschreibungen erforderlich.

Deshalb sollte man die Aussage „Für i-Kfz braucht man immer den Fahrzeugbrief“ vermeiden. Richtig ist: Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Zulassungsvorgang ab.

Was tun, wenn die Fahrzeugbriefnummer nicht lesbar ist?

Prüfen Sie zuerst, ob Sie wirklich die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II suchen und nicht die FIN oder den Sicherheitscode. Ist die Nummer auf der ZB II schlecht lesbar, können Sie zusätzlich Feld 16 der Zulassungsbescheinigung Teil I kontrollieren.

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren gegangen, gelten besondere Regeln. Der Verlust ist der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen; eine Ersatz-ZB-II wird nicht einfach wie ein normales Duplikat sofort ausgestellt. § 14 FZV sieht hierfür ein eigenes Verfahren vor.

Häufige Fragen zur Fahrzeugbriefnummer

Wie heißt die Fahrzeugbriefnummer offiziell?

Üblich ist die Bezeichnung „Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II“ beziehungsweise auf dem Dokument „Nummer der Zulassungsbescheinigung“.

Steht die Fahrzeugbriefnummer auch im Fahrzeugschein?

Ja. In Feld 16 der Zulassungsbescheinigung Teil I ist die Nummer der zugehörigen Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen.

Ist die Fahrzeugbriefnummer die FIN?

Nein. Die FIN steht in Feld E und identifiziert das Fahrzeug. Die Nummer der ZB II identifiziert das Zulassungsdokument.

Ist die Fahrzeugbriefnummer der Sicherheitscode?

Nein. Der verdeckte Sicherheitscode der ZB II ist ein eigenes Sicherheitsmerkmal für bestimmte internetbasierte Zulassungsverfahren.

Muss ich den Fahrzeugbrief für eine normale Online-Abmeldung bereithalten?

Nein, nicht allgemein. Bei der regulären internetbasierten Außerbetriebsetzung sind nach § 24 FZV die ZB I und die Sicherheitscodes der Stempelplaketten maßgeblich. Sonderfälle können abweichen.

Amtliche Quellen

WAFB
Digitaler Antrag über KBA-GKS

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Ohne Termin bei der Zulassungsstelle. Bestätigung nach erfolgreicher Bearbeitung per E-Mail. Bundesweit nutzbar.