Auto abmelden ohne Fahrzeugschein? Was bei Verlust gilt

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Kurz gesagt: Ist die Zulassungsbescheinigung Teil I – der Fahrzeugschein – wirklich verloren, kann die reguläre Online-Abmeldung in der Regel nicht abgeschlossen werden. Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung wird der Sicherheitscode aus Teil I benötigt.

Warum braucht die Online-Abmeldung den Fahrzeugschein?

§ 24 FZV sieht für die internetbasierte Außerbetriebsetzung die Erfassung und Verifizierung des Kennzeichens, der Sicherheitscodes der Stempelplaketten und des Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I vor. Fehlt das Originaldokument, fehlt normalerweise auch dieser Sicherheitscode.

Ein Foto, eine einfache Kopie oder die reine Kenntnis der Fahrzeugdaten ersetzt diesen Sicherheitscode nicht automatisch.

Was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren wurde?

  1. Prüfen Sie, ob Teil I tatsächlich verloren oder nur verlegt ist.
  2. Bei Diebstahl sollten Sie den Vorgang bei der Polizei anzeigen.
  3. Kontaktieren Sie die zuständige Zulassungsbehörde und klären Sie, ob eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt wird oder wie die Außerbetriebsetzung im konkreten Verlustfall bearbeitet wird.
  4. Starten Sie die normale Online-Abmeldung erst dann, wenn der erforderliche Sicherheitscode tatsächlich vorliegt.

Fahrzeugbrief fehlt – Fahrzeugschein ist aber vorhanden?

Dann ist die Situation wesentlich einfacher. Die Zulassungsbescheinigung Teil II – der Fahrzeugbrief – ist für die normale internetbasierte Außerbetriebsetzung grundsätzlich keine Standardvoraussetzung. Wenn Teil I und die erforderlichen Sicherheitscodes vorhanden sind, können Sie den Auftrag bei uns starten.

Mehr: Auto abmelden ohne Fahrzeugbrief

Teil I vorhanden? Fahrzeugabmeldung jetzt starten

Was ist bei verlorenem Fahrzeugschein nicht sinnvoll?

  • Sicherheitscodes raten oder aus ähnlichen Unterlagen übernehmen,
  • eine Kopie als sicheren Ersatz für den Original-Sicherheitscode behandeln,
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein miteinander verwechseln,
  • davon ausgehen, dass eine Auftragseingangsbestätigung bereits die behördliche Außerbetriebsetzung bedeutet.

Amtliche Grundlage

Die Anforderungen für die internetbasierte Außerbetriebsetzung stehen in § 24 FZV. Die Wirksamkeit und Bekanntgabe der Außerbetriebsetzung regelt § 25 FZV.

Häufige Fragen

Kann ich ein Auto ohne Fahrzeugschein online abmelden?

Bei der regulären Online-Abmeldung in der Regel nicht, weil der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt wird.

Reicht der Fahrzeugbrief stattdessen?

Nein. Teil II ersetzt den für die normale internetbasierte Außerbetriebsetzung benötigten Sicherheitscode aus Teil I nicht.

Was mache ich bei Diebstahl des Fahrzeugscheins?

Zeigen Sie den Diebstahl an und klären Sie mit der zuständigen Zulassungsbehörde das weitere Verfahren beziehungsweise die Ausstellung eines Ersatzdokuments.

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