i-Kfz funktioniert nicht? Ursachen und Lösungen bei der Abmeldung

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Kurz gesagt: Wenn die Online-Abmeldung scheitert, liegen die Ursachen häufig bei nicht passenden Fahrzeugdaten, nicht nutzbaren Sicherheitscodes oder einer technischen Störung des zuständigen Online-Verfahrens. Für die reine Fahrzeugabmeldung über OnlineAutoAbmelden.com benötigen Sie keinen Ausweis-Upload und keine AusweisApp.

Die häufigsten Ursachen

  • Der 7-stellige Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I wurde falsch oder unvollständig eingegeben.
  • Ein Sicherheitscode unter einer Stempelplakette ist beschädigt oder nicht eindeutig lesbar.
  • Die vorhandenen Dokumente oder Stempelplaketten besitzen nicht die erforderlichen internetbasierten Sicherheitsmerkmale.
  • Kennzeichen, FIN oder andere Fahrzeugdaten wurden abweichend eingegeben.
  • Das zuständige Online-Verfahren ist technisch gestört oder vorübergehend nicht nutzbar.
  • Der konkrete Fall kann nicht vollständig über den regulären Online-Weg verarbeitet werden.

Kein Ausweis bei unserer Fahrzeugabmeldung

Für die reine Fahrzeugabmeldung über unseren privaten Service verlangen wir keinen Personalausweis, keinen Ausweis-Upload, keine eID-PIN und keine AusweisApp. Entscheidend sind die benötigten Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes. Andere Zulassungsvorgänge wie Anmeldung oder Ummeldung können andere Anforderungen haben.

Was passiert bei einer technischen Störung?

Ist der reguläre Online-Weg bei der zuständigen Behörde wegen einer technischen Störung oder wegen eines fehlenden nutzbaren Online-Portals nicht nutzbar, kann eine alternative Bearbeitung erforderlich sein. Dafür fällt bei unserem Service eine zusätzliche Gebühr von 10,00 € an. Über Zusatzkosten informieren wir vor der Bearbeitung.

Was Sie jetzt tun können

  1. Kennzeichen und FIN nochmals kontrollieren.
  2. Den 7-stelligen Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I Zeichen für Zeichen prüfen.
  3. Die Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten kontrollieren.
  4. Bei unleserlichen Codes unseren Support kontaktieren, bevor Sie mehrfach raten.

Fahrzeugabmeldung jetzt starten

Amtliche Grundlage

Maßgeblich für die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist insbesondere § 24 FZV. Die technischen Sicherheitsmerkmale der Stempelplaketten beschreibt Anlage 5 FZV.

WAFB
GKS-angebundenes Verfahren

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