Kurz gesagt: Wer sein Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen möchte, lässt es rechtlich außer Betrieb setzen. Umgangssprachlich wird das häufig „stilllegen“ oder „abmelden“ genannt. Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist in § 24 FZV geregelt.
Kfz vorübergehend stilllegen online – was bedeutet das?
„Vorübergehend stilllegen“ ist im Alltag ein gebräuchlicher Ausdruck. Der amtliche Vorgang heißt Außerbetriebsetzung. Das Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Später kann es wieder zugelassen werden, sofern die Voraussetzungen für die Wiederzulassung erfüllt sind.
Kann man ein Kfz online stilllegen?
Ja. Eine internetbasierte Außerbetriebsetzung ist möglich, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach § 24 FZV werden dafür insbesondere das Kennzeichen, die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I erfasst und verifiziert.
Das benötigen Sie bei OnlineAutoAbmelden.com
- Kennzeichen,
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN),
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Sicherheitscodes der Stempelplaketten auf den Kennzeichen.
Für unseren privaten Abmeldeservice ist kein Ausweis-Upload erforderlich. Anforderungen eines behördlichen Portals sind davon getrennt zu betrachten.
So läuft die Online-Stilllegung über unseren Service ab
- Fahrzeugdaten eingeben: Kennzeichen und FIN erfassen.
- Sicherheitscodes eintragen: Code aus der Zulassungsbescheinigung Teil I und die erforderlichen Codes der Kennzeichen eingeben.
- Zuständigen Zulassungsbezirk angeben: Wenn der Bezirk bekannt ist, wird er vorgeschlagen. Freie Eingaben blockieren den Vorgang nicht.
- Bestellung abschließen: Der reguläre Preis unseres privaten Services beträgt 19,70 € inkl. MwSt.
- Bearbeitung: Wir prüfen die Angaben und bearbeiten den Vorgang über den passenden digitalen Weg.
Was kostet die Kfz-Stilllegung online?
Bei OnlineAutoAbmelden.com kostet der private Abmeldeservice regulär 19,70 € inkl. MwSt. Wenn der normale Online-Weg der zuständigen Zulassungsbehörde nicht nutzbar ist und deshalb unser alternativer Einreichungsweg erforderlich wird, können zusätzlich 10,00 € anfallen. Darüber informieren wir vorab.
Amtliche Gebühren eines Behördenportals sind davon zu unterscheiden. Mehr dazu: Auto abmelden – Kosten im Vergleich.
Ist ein gültiger TÜV für die Abmeldung erforderlich?
Eine abgelaufene Hauptuntersuchung ist nicht automatisch ein Hindernis für die Außerbetriebsetzung. Für die normale Online-Abmeldung stehen die Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes im Mittelpunkt. Mehr dazu: Auto abmelden ohne TÜV.
Was passiert nach der Außerbetriebsetzung?
Nach erfolgreicher Außerbetriebsetzung darf das Fahrzeug nicht mehr wie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die zuständigen Stellen verarbeiten den Vorgang weiter; bei unserem Service erhalten Sie nach erfolgreicher Bearbeitung einen Nachweis bzw. eine Bestätigung.
Stilllegung und Abmeldung – ist das dasselbe?
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „Stilllegung“, „Abmeldung“ und „Außerbetriebsetzung“ häufig synonym verwendet. Für die rechtliche Einordnung ist „Außerbetriebsetzung“ der maßgebliche Begriff.
Häufige Fragen
Kann ich mein Auto nur für ein paar Monate stilllegen?
Sie können das Fahrzeug außer Betrieb setzen und später wieder zulassen. Welche Voraussetzungen bei der Wiederzulassung gelten, hängt vom späteren Vorgang ab.
Brauche ich die Zulassungsbescheinigung Teil II?
Für die normale internetbasierte Außerbetriebsetzung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht die Standardangabe. Entscheidend sind insbesondere Teil I und die erforderlichen Sicherheitscodes.
Kann ich die Kennzeichen später weiterverwenden?
Eine Kennzeichenreservierung kann je nach Fall möglich sein. Die konkrete Reservierungsdauer und die Bedingungen richten sich nach der zuständigen Zulassungsbehörde.
Amtliche Quelle
Kfz jetzt online außer Betrieb setzen

