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Beitragsbild zum Ratgeber „Vorübergehend abmelden: Kann ich das Kennzeichen behalten?“ auf OnlineAutoAbmelden.com.

Vorübergehend abmelden: Kann ich das Kennzeichen behalten?

Wer ein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzt, darf die Kennzeichenschilder grundsätzlich behalten. Entscheidend ist aber, ob das Kennzeichen nur physisch aufbewahrt oder zusätzlich für die spätere Wiederzulassung reserviert wird.

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