Wenn Sie die Abmeldung direkt beauftragen möchten: Fahrzeug jetzt online abmelden. Eine Vollmacht ist für unseren normalen Online-Abmeldeservice nicht pauschal erforderlich.
Kurz gesagt: Ob eine Vollmacht benötigt wird, hängt vom Verfahren ab. Eine persönliche Abmeldung durch einen Dritten bei der Zulassungsstelle ist nicht dasselbe wie eine internetbasierte Außerbetriebsetzung mit den vorgesehenen Sicherheitscodes.
Online-Abmeldung
Bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung stehen die Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes im Mittelpunkt. Für unsere reine Fahrzeugabmeldung verlangen wir weder einen Ausweis-Upload noch pauschal eine schriftliche Vollmacht.
Persönliche Abmeldung bei der Behörde
Wer für eine andere Person persönlich bei einer Zulassungsstelle handelt, sollte die Vorgaben der zuständigen Behörde prüfen. Dort können je nach Verfahren Nachweise oder eine Vollmacht verlangt werden.
Unser Service
Für die Online-Abmeldung benötigen wir die für den Vorgang erforderlichen Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes. Bei Sonderfällen melden wir uns, statt den Auftrag unnötig zu blockieren.
Amtliche Grundlage
Maßgeblich für die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist insbesondere § 24 FZV. Die technischen Sicherheitsmerkmale der Stempelplaketten beschreibt Anlage 5 FZV.

