Kurz gesagt: Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung darf nicht pauschal behauptet werden, dass immer eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist. Bei unserem normalen Online-Abmeldeservice stehen die Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes im Mittelpunkt.
Online-Abmeldung
Für unseren Abmeldeservice verlangen wir keinen Ausweis-Upload und keine pauschale schriftliche Vollmacht. Die erforderlichen Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes müssen vollständig vorliegen.
Persönliche Vorsprache
Wer für eine andere Person persönlich bei einer Zulassungsstelle handelt, sollte die konkreten Vorgaben der zuständigen Behörde prüfen. Dort können je nach Fall weitere Nachweise verlangt werden.
Fahrzeugabmeldung jetzt starten
Amtliche Grundlage
Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist insbesondere § 24 FZV maßgeblich. Danach stehen Kennzeichen und die erforderlichen Sicherheitscodes im Mittelpunkt; bei Erfassung der vorgesehenen Sicherheitscodes wird auf die Identifizierung des Antragstellers verzichtet.

