Dokumentennummer im Fahrzeugschein: Wo finde ich sie?

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Die Dokumentennummer im Fahrzeugschein finden Sie bei der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Rückseite. Gemeint ist in der amtlichen Bezeichnung meist die Druckstücknummer. Sie identifiziert das Dokument selbst und ist nicht mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer, dem Kennzeichen oder dem Sicherheitscode gleichzusetzen.

Kurz gesagt: Die Dokumentennummer beziehungsweise Druckstücknummer steht auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I im Bereich der verdeckten Markierung. Sie ist als Klartext und zusätzlich als DataMatrix-Code vorhanden. Der darunter stehende Sicherheitscode ist eine andere Angabe.

Dokumentennummer im Fahrzeugschein: Wo genau steht sie?

Bei der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Fahrzeugschein, befindet sich die Dokumentennummer auf der Rückseite. Maßgeblich ist der Bereich im linken Drittel der Rückseite, dort in der unteren Hälfte und rechts oberhalb der Behördenbezeichnung und der Unterschrift.

Auf dem Dokument befindet sich dort eine Sicherheitsmarkierung mit dem Hinweis, dass sie nur für internetbasierte Zulassungsverfahren freigelegt werden soll. Unter beziehungsweise im Bereich dieser Markierung ist die Druckstücknummer angebracht. Sie erscheint als unmittelbar lesbare Zeichenfolge und zusätzlich in maschinenlesbarer Form als DataMatrix-Code.

Je nach Ausführung des Dokuments kann die Nummer optisch anders wirken als auf einem anderen Fahrzeugschein. Entscheidend sind deshalb nicht eine bestimmte Zahlen- oder Buchstabenlänge, sondern die Position auf der Rückseite und die Bezeichnung als Druckstücknummer beziehungsweise Dokumentennummer.

Was bedeutet die Druckstücknummer?

Die Druckstücknummer gehört zum Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil I. Nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird sie für jedes Dokument nur einmal vergeben. Sie dient damit der eindeutigen Zuordnung des Dokuments und ist eine andere Angabe als die technischen Fahrzeugdaten auf der Vorderseite.

In Formularen wird häufig allgemein nach der „Dokumentennummer des Fahrzeugscheins“ gefragt. In diesem Zusammenhang ist bei der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I regelmäßig die Druckstücknummer gemeint. Sie sollten daher nicht die FIN aus Feld E, das amtliche Kennzeichen aus Feld A oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II aus Feld 16 übertragen.

Dokumentennummer, FIN und Sicherheitscode unterscheiden

  • Dokumentennummer beziehungsweise Druckstücknummer: Sie gehört zum Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil I und steht auf der Rückseite im Bereich der Sicherheitsmarkierung.
  • FIN: Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer steht auf der Vorderseite in Feld E. Sie bezeichnet das Fahrzeug, nicht den ausgestellten Fahrzeugschein.
  • Sicherheitscode: Dieser wird durch Freilegen der dafür vorgesehenen Markierung sichtbar. Er wird für bestimmte internetbasierte Zulassungsverfahren verwendet und ist nicht die Dokumentennummer.
  • Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II: Diese Angabe steht in Feld 16 der Zulassungsbescheinigung Teil I und verweist auf den Fahrzeugbrief. Sie darf nicht mit der Dokumentennummer der Teil-I-Bescheinigung verwechselt werden.

Ist der DataMatrix-Code die Dokumentennummer?

Nein. Der DataMatrix-Code ist die maschinenlesbare Darstellung derselben Druckstücknummer. Er stellt keinen zusätzlichen, unabhängigen Identifikator dar. Wenn ein System das Scannen unterstützt, kann es den Code zur automatischen Erfassung der bereits aufgedruckten Dokumentennummer nutzen.

Davon zu unterscheiden ist der DataMatrix-Code des Sicherheitscodes. Nach dem Freilegen der Sicherheitsmarkierung wird der Sicherheitscode als Klartext und zusätzlich maschinenlesbar dargestellt. Umgangssprachlich suchen viele Nutzer nach einem QR-Code oder Scan-Code. Fachlich handelt es sich um einen DataMatrix-Code. Er ist lediglich eine Lesehilfe für denselben Sicherheitscode und kein Ersatz für dessen Freilegung.

Welche Nummer wird bei der Online-Abmeldung benötigt?

Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung stehen nach dem gesetzlichen Verfahren vor allem die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Kennzeichen und die erforderlichen Sicherheitscodes im Mittelpunkt. Die Dokumentennummer allein ersetzt den Sicherheitscode nicht.

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplaketten erfasst und verifiziert werden. Wenn diese Codes im vorgesehenen Verfahren erfasst werden, kann auf die Identifizierung des Antragstellers verzichtet werden. Eine normale Online-Abmeldung setzt deshalb nicht allgemein Personalausweis, Reisepass, eID, AusweisApp, Ausweis-PIN oder Foto-Ident voraus.

Beim OAA-Service handelt es sich um den Ablauf eines privaten digitalen Dienstleisters, nicht um ein Behördenportal. Für die normale OAA-Abmeldung wird kein Ausweis als erforderliche Identifizierung verlangt. Maßgeblich sind die Angaben und Unterlagen, die im aktuellen OAA-Ablauf abgefragt werden. Eine Eingangs- oder Einreichungsbestätigung von OnlineAutoAbmelden.com ist dabei von der abschließenden behördlichen Außerbetriebsetzung zu unterscheiden.

Was tun, wenn die Dokumentennummer nicht lesbar ist?

Prüfen Sie zunächst, ob Sie tatsächlich auf die Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I schauen. Die Fahrzeugdaten auf der Vorderseite enthalten mehrere Nummern, die ähnlich wichtig wirken, aber eine andere Funktion haben. Vergleichen Sie insbesondere die Position der Druckstücknummer mit dem Bereich der Sicherheitsmarkierung.

Ist die Klartextnummer beschädigt, verdeckt oder nicht eindeutig lesbar, kann ein vorhandener DataMatrix-Code bei einem unterstützten System die Erfassung erleichtern. Er darf jedoch nicht als unabhängiger Ersatz für eine nicht vorhandene oder unklare Dokumentennummer verstanden werden. Bei Zweifeln sollte die zuständige Zulassungsbehörde klären, welche Angabe im konkreten Vorgang benötigt wird.

Bei einem verlorenen oder gestohlenen Fahrzeugschein muss grundsätzlich ein Ersatzdokument bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Ob eine unmittelbare Außerbetriebsetzung ohne vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I möglich ist oder zunächst ein Ersatzdokument beziehungsweise weitere Nachweise erforderlich sind, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Ein allgemeiner Abruf aus dem Zentralen Fahrzeugregister ersetzt diese Prüfung nicht.

Amtliche Quellen

WAFB
Digitaler Antrag über KBA-GKS

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Ohne Termin bei der Zulassungsstelle. Bestätigung nach erfolgreicher Bearbeitung per E-Mail. Bundesweit nutzbar.