Kurz gesagt: Die Online-Abmeldung eines Fahrzeugs ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung. Entscheidend sind die Fahrzeugdaten und die vorgesehenen Sicherheitscodes. OnlineAutoAbmelden.com ist dabei ein privater Zulassungsdienst und keine Behörde.
Fahrzeug jetzt online abmelden – regulär 19,70 € inkl. MwSt.
Zur zentralen Angebotsseite: Auto & Kfz online abmelden.
Wie funktioniert die Online-Abmeldung?
Für die normale internetbasierte Außerbetriebsetzung werden insbesondere das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sowie die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt.
Für unseren normalen Abmeldeservice benötigen Sie keinen Personalausweis-Upload, keine eID, keine PIN und keine AusweisApp.
Welche Angaben und Unterlagen werden benötigt?
- Kennzeichen,
- FIN aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Sicherheitscode beziehungsweise Sicherheitscodes der Stempelplakette(n),
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer für Bestätigung und Rückfragen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II – umgangssprachlich Fahrzeugbrief – ist für die normale internetbasierte Außerbetriebsetzung grundsätzlich keine Standardvoraussetzung.
Online-Abmeldung in fünf Schritten
- Kennzeichen und FIN eingeben.
- Die vorgesehenen Sicherheitscodes vorsichtig freilegen und erfassen.
- Kontaktdaten ergänzen und Eingaben prüfen.
- Auftrag absenden und bezahlen.
- Nach erfolgreicher behördlicher Außerbetriebsetzung erhalten Sie die entsprechende Bestätigung.
Was kostet die Online-Abmeldung bei uns?
Unser regulärer privater Servicepreis beträgt 19,70 € inkl. MwSt.. Nur wenn der reguläre Online-Weg der zuständigen Zulassungsbehörde nicht verfügbar oder nicht nutzbar ist und deshalb ein alternativer Einreichungsweg erforderlich wird, können zusätzlich 10,00 € anfallen. Darüber informieren wir vorab.
Amtliche Gebühren eines Behördenportals und unser privater Servicepreis sind nicht dasselbe.
Auftragseingang ist noch nicht der Behördenabschluss
Eine Bestätigung darüber, dass Ihr Auftrag bei uns eingegangen ist, ist noch nicht automatisch der Nachweis der behördlich abgeschlossenen Außerbetriebsetzung. Maßgeblich ist die erfolgreiche Entscheidung beziehungsweise Bestätigung der zuständigen Zulassungsbehörde.
Wann scheitert die normale Online-Abmeldung?
Typische Probleme sind fehlende, beschädigte oder nicht lesbare Sicherheitscodes, ein verlorener Fahrzeugschein oder fehlende Kennzeichenschilder. Für diese Fälle gibt es eigene Hilfeseiten:
- Abmelden ohne Sicherheitscode
- Fahrzeugschein verloren
- Kennzeichen verloren oder gestohlen
- Abmelden mit oder ohne Vollmacht
Behördenportal oder privater Service?
Beim direkten i-Kfz-Portal einer Behörde führen Sie den Vorgang selbst durch. Bei OnlineAutoAbmelden.com beauftragen Sie einen privaten Dienstleister, der Ihren Auftrag prüft und über den passenden digitalen Weg bearbeitet. Die behördliche Entscheidung bleibt bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
Amtliche Grundlage
Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist insbesondere in § 24 FZV geregelt. Die Wirksamkeit und Bekanntgabe der Außerbetriebsetzung behandelt § 25 FZV.
Wichtige Spezialfälle zur Fahrzeugabmeldung
Die zentrale Preisübersicht finden Sie hier: Was kostet Auto abmelden?
- Auto abmelden ohne TÜV
- Auto abmelden ohne Fahrzeugbrief
- Auto abmelden ohne Kennzeichen
- Sicherheitscode im Fahrzeugschein richtig freilegen
- Auto abmelden mit oder ohne Vollmacht
- Kennzeichen bei der Abmeldung behalten
- Motorrad online abmelden
Häufige Fragen
Kann ich mein Auto vollständig online abmelden?
Ja, sofern die für die internetbasierte Außerbetriebsetzung erforderlichen Daten und Sicherheitscodes vorhanden und nutzbar sind.
Brauche ich eine AusweisApp?
Für unseren normalen Online-Abmeldeservice nicht.
Brauche ich den Fahrzeugbrief?
Für die normale internetbasierte Außerbetriebsetzung ist Teil II grundsätzlich keine Standardvoraussetzung.
Kann ich die Abmeldung am Wochenende beauftragen?
Ja. Den Auftrag bei OnlineAutoAbmelden.com können Sie 24/7 starten. Der Zeitpunkt des behördlichen Abschlusses hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
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Sie möchten ein Fahrzeug anmelden? Lesen Sie dazu unseren Ratgeber zur Online-Autozulassung aus 2025.

