Kurz gesagt: Ja. Für die normale internetbasierte Außerbetriebsetzung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II – umgangssprachlich Fahrzeugbrief – grundsätzlich keine Standardvoraussetzung. Entscheidend sind insbesondere das Kennzeichen sowie die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Fahrzeug jetzt online abmelden – regulär 19,70 € inkl. MwSt.
Auto abmelden ohne Brief: Was ist damit gemeint?
Mit „Fahrzeugbrief“ ist heute die Zulassungsbescheinigung Teil II gemeint. Für die normale Online-Abmeldung nach § 24 FZV werden dagegen das Kennzeichen, die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I erfasst und verifiziert.
Was brauchen Sie stattdessen?
- amtliches Kennzeichen,
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN),
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Sicherheitscode beziehungsweise Sicherheitscodes der Stempelplakette(n).
Für unseren normalen Abmeldeservice benötigen Sie keinen Personalausweis-Upload, keine eID, keine PIN und keine AusweisApp.
Wann ist der Fahrzeugbrief doch wichtig?
Die Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei anderen Vorgängen relevant werden, zum Beispiel bei einer Wiederzulassung, einem Halterwechsel oder bestimmten Verwertungsfällen. Das ist von der normalen internetbasierten Außerbetriebsetzung zu unterscheiden.
Fahrzeugschein fehlt statt Fahrzeugbrief?
Das ist ein anderer Fall. Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I, fehlt normalerweise auch deren Sicherheitscode. Dann kann die reguläre Online-Abmeldung in der Regel nicht abgeschlossen werden. Mehr dazu: Fahrzeugschein verloren – Auto trotzdem abmelden?
Brief liegt bei Bank oder Leasinggesellschaft
Auch dann kann die normale Online-Abmeldung grundsätzlich möglich sein, sofern die für die Außerbetriebsetzung erforderlichen Daten und Sicherheitscodes vorliegen. Der bloße Umstand, dass Teil II nicht bei Ihnen liegt, blockiert die normale Online-Abmeldung daher nicht automatisch.
Was kostet unser Service?
OnlineAutoAbmelden.com ist ein privater Zulassungsdienst und keine Behörde. Unser regulärer Servicepreis beträgt 19,70 € inkl. MwSt.. Nur wenn der reguläre Online-Weg der zuständigen Zulassungsbehörde nicht verfügbar oder nicht nutzbar ist und ein alternativer Einreichungsweg erforderlich wird, können zusätzlich 10 € anfallen. Darüber informieren wir vorab.
Amtliche Grundlage
Maßgeblich ist insbesondere § 24 FZV. Dort werden für die internetbasierte Außerbetriebsetzung die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I genannt. Für die normale Außerbetriebsetzung ist Teil II dort nicht als Standardangabe aufgeführt.
Häufige Fragen
Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugbrief online abmelden?
Ja, bei der normalen internetbasierten Außerbetriebsetzung ist Teil II grundsätzlich nicht die entscheidende Unterlage. Wichtig sind Teil I und die vorgesehenen Sicherheitscodes.
Brauche ich eine Vollmacht?
Für unseren normalen Online-Abmeldeservice ist eine Vollmacht nicht pauschal erforderlich. Eine persönliche Vertretung bei einer Behörde ist davon zu unterscheiden.
Kann ich ohne Fahrzeugschein online abmelden?
In der Regel nicht, weil der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I für die reguläre Online-Abmeldung benötigt wird.
Online-Abmeldung jetzt starten

